Unter einem Arbeitsmittel versteht man Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit durch Ihre Mitarbeiter verwendet werden. Auch überwachungsbedürftige Anlagen (z.B. Aufzugsanlagen, Druckbehälter) zählen dazu.
Als Unternehmer dürfen Sie nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Um dieses zu gewährleisten, müssen Sie bestimmte Arbeitsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen lassen.
Grundsätzlich wird zwischen der erstmaligen, der wiederkehrenden und der außerordentlichen Prüfung unterschieden. Welche Arbeitsmittel geprüft werden müssen, regeln die Betriebssicherheitsverordnung und die technischen Regeln.
Arbeitsmittelprüfungen
Wir unterstützen Sie
Wir unterstützen Sie bei diesem komplexen und umfangreichen Thema. Dazu zählen folgende Leistungen:
Prüfung
Organisation und Dokumentation der Prüfungen
Expertenbeauftragung
Beauftragung der befähigten Person
Fristfestlegung
Festlegung der Prüffristen in der Gefährdungsbeurteilung
Katalogerstellung
Erstellung eines Arbeitsmittelkatasters mit prüfpflichtigen Arbeitsmitteln
Wir bieten folgende Leistungen
Auf Wunsch führen wir oder einer unserer Kooperationspartner die Prüfungen in Ihrem Unternehmen durch. Typische prüfpflichtige Arbeitsmittel in Unternehmen sind:
Kommt eines dieser Arbeitsmittel in Ihrem Unternehmen zum Einsatz? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir finden für jedes Problem eine Lösung!