Arbeitsmittelprüfungen

Unter einem Arbeitsmittel versteht man Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit durch Ihre Mitarbeiter verwendet werden. Auch überwachungsbedürftige Anlagen (z.B. Aufzugsanlagen, Druckbehälter) zählen dazu.
Als Unternehmer dürfen Sie nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Um dieses zu gewährleisten, müssen Sie bestimmte Arbeitsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen lassen.
Grundsätzlich wird zwischen der erstmaligen, der wiederkehrenden und der außerordentlichen Prüfung unterschieden. Welche Arbeitsmittel geprüft werden müssen, regeln die Betriebssicherheitsverordnung und die technischen Regeln.

Wir unterstützen Sie

Wir unterstützen Sie bei diesem komplexen und umfangreichen Thema. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Prüfung

    Organisation und Dokumentation der Prüfungen

  • Expertenbeauftragung

    Beauftragung der befähigten Person

  • Fristfestlegung

    Festlegung der Prüffristen in der Gefährdungsbeurteilung

  • Katalogerstellung

    Erstellung eines Arbeitsmittelkatasters mit prüfpflichtigen Arbeitsmitteln

Wir bieten folgende Leistungen

Auf Wunsch führen wir oder einer unserer Kooperationspartner die Prüfungen in Ihrem Unternehmen durch. Typische prüfpflichtige Arbeitsmittel in Unternehmen sind:

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Leitern und Tritte

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Rollgerüste

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pneumatische, elektrohydraulische und elektromechanische Tore und Türsysteme

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Regale

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elektrische Arbeitsmittel (Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3)

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Kräne und viele mehr

Kommt eines dieser Arbeitsmittel in Ihrem Unternehmen zum Einsatz? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir finden für jedes Problem eine Lösung!