Arbeitsschutz und Unfallverhütung am Arbeitsplatz tragen maßgeblich dazu bei, die Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter möglichst gering zu halten und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter erheblich zu steigern. Zufriedene Mitarbeiter tragen erheblich zum Erfolg Ihres Unternehmens bei. Zusätzlich minimieren Sie mit einem durchdachten Arbeitsschutzsystem das Risiko, nach einem Arbeitsunfall in Ihrem Unternehmen, von Mitarbeitern, Versicherungen und Behörden belangt zu werden.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sie sind Unternehmer und beschäftigen in Ihrem Unternehmen mindestens einen Mitarbeiter?
Dann sind Sie für die Arbeitssicherheit und die Unfallverhütung in Ihrem Unternehmen verantwortlich.
Sie kennen sich mit dem Thema Arbeitsschutz aber nur unzureichend aus und möchten sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren?
Dann vergeben Sie dieses Thema an einen externen Experten und lassen Sie sich rechtssicher beraten.
Was wir für Sie tun können
Wir unterstützen Sie in allen relevanten Fragen des Arbeitsschutzes. Dazu zählen folgende Leistungen:
- Rechtssichere Regelbetreuung nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV V2
- Schaffung einer Arbeitsschutzorganisation
- Durchführung der betrieblichen Gefährdungsermittlung und der Risikoanalyse
- Erstellung und Fortschreibung Ihrer Gefährdungsbeurteilung
- Erstellung und Pflege von Betriebsanweisungen
- Durchführung von Unterweisungen und Seminare
- Durchführung und Planung der Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
- Prüfung der betrieblichen Arbeitsmittel (Regale, Tore, Leitern, elektrische Arbeitsmittel)
- Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffkatasters
- Kommunikation mit Behörden und Berufsgenossenschaften
- Unterstützung bei der Bestellung Ihres Betriebsarztes
Alternative Betreuung
Die Alternative Betreuung wird auch gerne als „Unternehmermodell“ bezeichnet. Hierbei qualifiziert sich der Unternehmer selbst in Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei seiner Berufsgenossenschaft und kann grundsätzlich auf eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit verzichten.
Wir unterstützen Sie bei der stärkeren Einbindung in den betrieblichen Arbeitsschutz, leiten Sie durch die Qualifizierungsmaßnahmen und stehen Ihnen mit unserer externen Beratung jederzeit zur Verfügung.
Aber auch hier gibt es für Sie als Unternehmer einige Stolpersteine:
Sie sind in der Pflicht
Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften schreiben Ihnen als Arbeitgeber vor, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Aus diesem Grund würden wir Sie gerne beim Thema Arbeitsschutz und Unfallverhütung in Ihrem Unternehmen unterstützen und Ihnen unser umfangreiches Fachwissen und jahrelange Erfahrung zur Verfügung stellen. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Sprechen Sie uns gerne an und wir finden gemeinsam individuelle, auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen. Dabei erzielen kleine Maßnahmen oft große Wirkung und machen Sie bei Ihren Mitarbeitern zu einem attraktiven und sicheren Arbeitgeber!











