Die Antwort dazu liefert die Baustellenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz. Demnach haben Sie als Bauherr dafür Sorge zu tragen, dass alle Unternehmen, die auf Ihrer Baustelle tätig werden, die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes nach §4 Arbeitsschutzgesetz einhalten. Davon müssen Sie sich bereits in der Planungsphase Ihres Bauvorhabens vergewissern. Während der Ausführungsphase haben Sie die Einhaltung der Grundsätze zu kontrollieren und die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu organisieren sowie die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zu koordinieren.
Baustellensicherheit
Was hat eigentlich der Bauherr mit dem Arbeitsschutz auf seiner Baustelle zu tun?
Wir bieten folgende Vorteile
Allerdings benötigen Sie dafür Kenntnisse, die die meisten Bauherren nicht haben. Wir übernehmen für Sie diese Aufgaben und stellen den SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator) für Ihr Bauvorhaben. Welche Vorteile haben Sie, wenn Sie uns als SiGeKo bestellen:
Wir bieten folgende Leistungen
- Wir stellen den SiGeKo in der Planungs- und Ausführungsphase
- Erstellung Ihres SiGe-Plans
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten
- Vorbereitung der Vorankündigung
- Baustellensicherheitsordnung
- Notfallplan für die Baustelle
- Einweisung der Auftragnehmer
Nicht für jedes Bauvorhaben sind immer alle Leistungen zwingend erforderlich. Kontaktieren Sie uns und wir finden für Ihr Bauvorhaben eine maßgeschneiderte Lösung.


