Diese Webseite wurde so gestaltet, dass sie möglichst vielen Menschen zugänglich ist – auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit besteht.
Keine gesetzliche Verpflichtung nach dem BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen.
Für diese Webseite besteht keine Verpflichtung nach dem BFSG, da:
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Es sich um ein Kleinstunternehmen im Sinne des § 3 Abs. 3 BFSG handelt,
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über diese Webseite keine eigene digitale Dienstleistung erbracht wird,
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die Möglichkeit zur Seminarbuchung erfolgt über eine externe Plattform,
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der Cloud-Login für Kunden führt zu einem eigenständigen System außerhalb dieser Webseite
Freiwillige Maßnahmen zur besseren Zugänglichkeit
Ungeachtet der rechtlichen Ausnahmeregelung wurde diese Webseite mit Blick auf Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit entwickelt:
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Klar strukturierter Aufbau
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Texte in verständlicher Sprache
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Vergrößerbare Schrift über die Browsereinstellungen
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Alt-Texte für Bilder zur Unterstützung von Screenreadern
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Responsives Design für alle Endgeräte
Kontakt bei Rückfragen zur Barrierefreiheit
Bei Hinweisen oder Anregungen zur Barrierefreiheit freuen wir uns über Ihre Nachricht:
E-Mail: info@k-as.net

